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   BVerwG, 15.02.2002 - 7 B 81.01   

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https://dejure.org/2002,23287
BVerwG, 15.02.2002 - 7 B 81.01 (https://dejure.org/2002,23287)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2002 - 7 B 81.01 (https://dejure.org/2002,23287)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 7 B 81.01 (https://dejure.org/2002,23287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zum Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dessen Umwandlung in Volkseigentum der ehemaligen DDR - Zur Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, ob die durch den DWK-Beschluss vom 21. September 1948 bestätigten Enteignungen des sonstigen Vermögens dem Willen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2002 - 7 B 81.01
    Auch der Einwand, die der Besatzungsmacht zuzurechnende Enteignung habe Art. 46 Abs. 2 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) verletzt, geht daran vorbei, dass selbst bei einem unterstellten Verstoß gegen diese Bestimmung keine durchsetzbare und damit werthaltige, vom Eigentumsschutz erfasste Rechtsposition bestand, in die durch die Regelung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG hätte eingegriffen werden können (vgl. BVerfGE 94, 12 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2002 - 7 B 81.01
    Die Besatzungsmacht billigte damit generell die von der DWK oder den Landesregierungen erlassenen Entscheidungen, ohne dass sie sich noch eine nachträgliche Kontrolle oder gar Bestätigung der einzelnen Enteignungs- oder Freigabebeschlüsse vorbehalten hätte (stRspr, s. zuletzt Beschluss vom 14. Januar 1998 - 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134; Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 7 C 44.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 7; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98

    Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2002 - 7 B 81.01
    Die Besatzungsmacht billigte damit generell die von der DWK oder den Landesregierungen erlassenen Entscheidungen, ohne dass sie sich noch eine nachträgliche Kontrolle oder gar Bestätigung der einzelnen Enteignungs- oder Freigabebeschlüsse vorbehalten hätte (stRspr, s. zuletzt Beschluss vom 14. Januar 1998 - 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134; Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 7 C 44.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 7; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Die Konkretisierung des Enteignungsumfangs durch § 1 Nr. 2 der Richtlinien Nr. 3 der DWK ging auf Anregungen der Besatzungsmacht zurück (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2002 - BVerwG 7 B 81.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 21 S. 76 f.) und entsprach deren Willen.

    Seine Übereinstimmung mit dem Willen der Besatzungsmacht zeigt sich auch darin, dass die SMAD nach der Veröffentlichung der Richtlinien Nr. 3 im Zentralen Verordnungsblatt vom 9. Oktober 1948 nicht korrigierend eingriff, obwohl sie die Möglichkeit dazu gehabt hätte (Beschluss vom 15. Februar 2002 a.a.O. S. 76).

    Als Anknüpfungspunkt genügte die Sequestration des Betriebes (Beschluss vom 4. November 2002 a.a.O.), so wie bei der Enteignung nach Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 64 durch § 1 Nr. 1 der Richtlinien Nr. 3 der DWK die Erfassung des Vermögensinhabers in einer Sequesterliste des sonstigen Vermögens als Anknüpfungspunkt genügte (Urteil vom 27. Februar 1997 a.a.O.; Beschluss vom 15. Februar 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.08.2002 - 8 B 48.02

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2002 BVerwG 7 B 81.01 ) hat hierzu ausgeführt:.

    7 Für Art. 46 der Haager Landkriegsordnung gilt nichts anderes (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2002 BVerwG 7 B 81.01 ).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 8 B 9.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2002 - BVerwG 7 B 81.01 -) hat hierzu in einem Verfahren, in dem der Prozessbevollmächtigte zu 2 des Klägers beteiligt war, ausgeführt:.

    Für Art. 46 der Haager Landkriegsordnung gilt nichts anderes (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2002 - BVerwG 7 B 81.01 -).

  • BVerwG, 06.12.2004 - 7 B 121.04

    Anspruch auf Restitution eines landwirtschaftlichen Betriebes - Auslegung des

    Mit diesem Auftrag billigte die Besatzungsmacht die von der Deutschen Wirtschaftskommission oder den Landesregierungen erlassenen Entscheidungen generell, ohne dass sie sich noch eine nachträgliche Kontrolle oder gar Bestätigung der einzelnen Enteignungs- oder Freigabebeschlüsse vorbehalten hätte (Beschluss vom 15. Februar 2002 - BVerwG 7 B 81.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2004 - 7 B 42.04

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass von der Besatzungsmacht gebilligte Maßnahmen, durch die ein Eigentümer vollständig und endgültig aus seinem Eigentum in der sowjetischen Besatzungszone verdrängt wurde, keine Entziehung des Eigentums im Sinne dieser Vorschrift der Europäischen Menschenrechtskonvention sind; denn diese Bestimmung entfaltet keine Rückwirkung und kann daher auf vor In-Kraft-Treten der EMRK und vor Ratifizierung des Protokolls durchgeführte Maßnahmen keine Anwendung finden (Beschluss vom 15. Februar 2002 - BVerwG 7 B 81.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 21; Beschluss vom 18. April 2002 - BVerwG 8 B 9.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 9).
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